Sicherheitstechnische Betreuung

Arbeitssicherheit Arbeitsschutz

 

Als Dienstleister bieten wir allen Unternehmen im Sozial- und Gesundheitswesen und aus der Verwaltungsbranche, die bei der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder der Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft (VBG) versichert sind, die sicherheits- technische Betreuung an.

 

Die DGUV Vorschrift 2 sieht vor, dass alle Unternehmen mit einem oder mehr Angestellten betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden. Die genauen Zeiten richten sich dabei nach der Größe des Betriebs und der Gefahrenklasse.

 

 

Ablauf der sicherheitstechnischen Betreuung

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit speziellem Know-How im Sozial- und Gesundheitswesen und der Verwaltungsbranche kommt zu Ihnen in die Betriebsstätte und analysiert mögliche Gefahrenquellen. Anschließend erstellen wir Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung, welche Sie als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und anderen staatlichen Ein- richtungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) benötigen.

 

 

Kosten

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